Kapitel 07 / 10
Quellen und Grenzen
Fünf offizielle Fundstellen tragen die Einordnung dieses Pfads; jede Quelle hat einen begrenzten Gegenstand.
Offizielle Quellen dieses Pfads
Die Bibliografie nennt Verbraucherzentrale, BVL, EUR-Lex und Europäische Kommission mit Titel und Abrufdatum. Die Einträge sind keine Produktempfehlungen.
Öffne bei einer Prüfung die Originalseite. Eine Quellenliste dokumentiert den Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht den aktuellen Wortlaut der Quelle.
Ordne vor dem Lesen jeder Fundstelle genau eine Aufgabe zu: Begriffsdefinition, Verfahrensregel, zugelassener Wortlaut oder Produktbeleg. Eine Quelle darf offenlassen, was außerhalb ihrer Aufgabe liegt.
- Welche Quelle trägt welche Aussage?
- Stimmt das Abrufdatum?
- Möchtest du den Originaltext selbst lesen?
- SRC-VZ-SPORT-001
Verbraucherzentrale
Kreatin – Wirkung, Risiken und Kauf
Abruf 2026-08-27 - SRC-BVL-CLAIMS-001
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Abruf 2026-08-27 - SRC-BVL-NEM-001
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig
Abruf 2026-08-27 - SRC-EU-432-2012-001
Europäische Union, EUR-Lex
Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Abruf 2026-08-27 - SRC-EC-NOVEL-001
Europäische Kommission
Novel-food consultation status
Abruf 2026-08-27
Einordnungsgrenze: Bibliografischer Nachweis ohne Empfehlung oder Bestätigung.
Leseschritt Frage oder Abschrift ohne Vorgabe und ohne Auswertung.
Allgemeine Quelle, konkretes Produkt
Die Verbraucherzentrale ordnet Kreatin allgemein ein. BVL- und EU-Seiten erläutern Rechts- und Verfahrensfragen. Keine dieser Fundstellen bestätigt automatisch eine beliebige Dose, Produktseite oder Charge.
Für konkrete Produkteigenschaften braucht es eine dazu passende, nachvollziehbare Unterlage. Fehlt sie, bleibt die Aussage offen.
Markiere beim Abgleich den Satz, den die allgemeine BVL-Seite tatsächlich trägt. Für eine konkrete Dose oder Charge brauchst du weiterhin eine dazugehörige Produktunterlage; der Behördenname allein schließt diese Lücke nicht.
- Ist deine Frage allgemein oder produktbezogen?
- Welche Fundstelle nennt das konkrete Produkt?
- Wo fehlt der Chargenbezug?
Leseschritt Frage oder Abschrift ohne Vorgabe und ohne Auswertung.
Abrufdatum sichtbar halten
Webseiten und Rechtsübersichten können aktualisiert werden. Deshalb steht bei jeder Fundstelle das Abrufdatum 27. August 2026.
Bei späterer Nutzung zählt der dann aktuelle Originaltext. Diese statische Dokumentation behauptet nicht, künftige Änderungen vorwegzunehmen.
Prüfe bei einem späteren Abruf erneut sichtbaren Seitentitel, herausgebende Stelle und Aktualisierungsstand. Ändert sich eines dieser Felder, bewahre die ältere Notiz und ergänze eine neue Zeile, statt beide Fassungen zu vermischen.
- Ist die Quelle seit dem Abruf geändert?
- Welche Fassung liest du gerade?
- Muss ein Link erneut geprüft werden?
Leseschritt Frage oder Abschrift ohne Vorgabe und ohne Auswertung.
Was diese Quellen nicht entscheiden
Die Quellen entscheiden nicht über persönliche Eignung, medizinische Fragen, eine Mengenanweisung oder ein konkretes Kaufergebnis. Der Lesepfad berechnet, diagnostiziert und genehmigt nichts.
Nutze Produktfragen für den Anbieter und persönliche Gesundheitsfragen für eine dafür qualifizierte Beratung.
Schließe den Quellencheck mit zwei getrennten Zeilen ab: „durch diese Fundstelle gestützt“ und „weiter offen“. So wird eine belastbare Teilantwort nicht versehentlich zu einer umfassenden Produktaussage.
- Welche Frage liegt außerhalb der Quelle?
- Wer kann die Produktangabe klären?
- Welche Frage braucht individuelle Fachkenntnis?
Leseschritt Frage oder Abschrift ohne Vorgabe und ohne Auswertung.